Gaby Führich-Pukrop | Verhaltenstherapie Norderney

Abrechnung

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und Ihre Kasse die Therapie bewilligt, werden die gesamten Kosten übernommen, sodass für Sie keinerlei Zuzahlung anfällt.

Als Selbstzahler können Sie die Kosten der Sitzungen auch eigenständig aufbringen. Die Höhe der Stundensätze orientiert sich dann ebenfalls an der Gebührenordung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).